Auch wenn der Patient sich noch so sehr über seine Krankenkasse ärgert, kann er nicht immer so schnell kündigen wie ihm vielleicht lieb wäre. Die Bestimmungen für eine Kündigung richten sich zudem nach Tätigkeit oder dem jeweiligen Einkommen der Person. Gesetzlich steht es auch jedem pflichtversicherten Mitglied zu, der Wechsel der Krankenkasse, wo das Gefühl besteht, gut aufgehoben zu sein.
Fristen beim Wechsel der Krankenkasse
Die versicherte Person hat immer zwei Monate vor dem Ablauf zum jeweiligen Wunschmonat Zeit, ihre Mitgliedschaft fristgemäß zu kündigen.
Nach einer Entscheidung für eine Krankenkasse ist das Mitglied jeweils achtzehn bis sechsundreißig Monate an sie gebunden. Diese kann entfallen, wenn freiwillig Versicherte ( auch bei einer Familienversicherung) in eine private Kasse hinüber treten wollen. Bei Abschluss eines Wahltarifes ist das Mitglied leider bis drei Jahre ” gefangen” und hat sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Eigentor geschossen. Es ist drei Jahre lang an den Vertrag gebunden. Nur ein spezieller Anwalt, der sich mit diesem Fach auskennt, kann den Patienten mit viel Glück und eindeutigen Fehlern von Seiten der Krankenkasse da noch herausboxen.
Ist die Entscheidung für eine neue Krankenkasse erst einmal getroffen, muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden. Muster und Formulare finden sich zum Herunterladen auf den Homepages der jeweiligen Kassen. Diese kann der Verbraucher dann bei der nächstbesten Geschäftsstelle in der Nähe abgeben. Das neue Mitglied sollte darauf achten, dass es die Kündigungsbestätigung bei seiner neuen Krankenkasse unmittelbar nach Empfang vorlegt.
Sonderregelungen
Ein so genanntes Sonderkündigungsrecht gibt es durchaus. Da dieses Gebiet jedoch sehr umfangreich ist, sollten sich interessierte Personen lieber direkt beim Kundenberater über ihre aktuelle Situation und ihr Kündigungsrecht informieren. Es ist auch bei anderen Personen und Berufsgruppen durchaus empfehlenswert, sich über eine neue Krankenkasse erst einmal ausführlich zu informieren. Ein vorschneller Wechsel wegen einer Meinungsverschiedenheit kann auch nach hinten losgehen. Auch könnte ein klärendes Gespräch bei dem Problem eventuell weiterhelfen, Unannehmlichkeiten zu vermeiden.